Sie brauchen Hilfe?

Was muss ich tun, wenn ich Hilfeleistungen benötige?

Wenden Sie sich selbst oder über eine Person Ihres Vertrauens an den Verein.
Entweder per Telefon unter  0171 818 66 96 montags, mittwochs und freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder schriftlich an Bürger helfen Bürgern e.V. Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz, aber auch per E-Mail an info@buergerhelfenbuergern.com.

Der Bürodienst wird versuchen, ein Mitglied zu finden, das die gewünschte Hilfeleistung erbringen kann. Ein Anspruch auf Erbringung der Hilfeleistung besteht nicht. Wenn ein Mitglied die gefragte Leistung anbieten kann, wird es sich zur Klärung der Details mit Ihnen in Verbindung setzen und vom Verein mit der Durchführung der Leistung beauftragt.

Wenn Sie Hilfe benötigen, teilen Sie uns bitte mit dem Formular „Ich brauche Hilfe“ Ihre Anfrage mit. Den Link zum Download finden Sie am Ende der Seite.

Unsere haushaltsnahen Dienste

Um ein möglichst langes Verbleiben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, bieten wir Ihnen die sogenannten haushaltsnahen Dienste an. Nachfolgend einige Beispiele.

Hilfen im Haus oder in der Wohnung

  • Wohnungs- und Fensterreinigung usw.
  • Wäsche und Gardinen waschen, bügeln
  • Persönliche Betreuung (keine pflegerische Tätigkeit), z.B. nach Krankenhausaufenthalt oder auch zur Entlastung von Angehörigen
  • Sonstiges (z.B. kleine Reparaturen, PC-/Handy-Probleme, Formulare ausfüllen)

Hilfen im Garten

  • Straßen-/Wegreinigung, Winterdienst
  • Rasen mähen und Hecken schneiden
  • Sonstiges (z.B. Gartenarbeit oder Grabpflege)

Sonstige Hilfen

  • Maßnahmen gegen Einsamkeit (z.B. Besuche, Unterstützung zur Teilnahme von Veranstaltungen)
  • Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen, Banken, Einkaufen

Kinderbetreuung

  • Abholung von KiTa oder Schule
  • Kurze Betreuung bei Abwesenheit der Eltern
  • Schülerbetreuung (z.B. Hausaufgabenhilfe)
  • „Leihoma“ oder „Leihopa“

Hinweis: Wer Hilfe in Anspruch nimmt, zahlt grundsätzlich ein geringes „Entgelt“ (z.Zt. 10,- €/Stunde) an den Verein. Bei sozialer Notlage kann auf eine Zahlung verzichtet werden.

Rechtliche Bestimmungen erfordern die Beachtung der folgenden Bedingungen (wie auch in der Satzung beschrieben): Hilfeleistungen dürfen nicht zur Gewinnerzielung benutzt werden. Leistungen sind grundsätzlich nur zur kurzfristigen Hilfe bestimmt (z.B. keine Putzhilfe auf Dauer). Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist auch eine längerfristige Hilfeleistung möglich. Es ist selbstverständlich, dass es sich hier nur um kleinere Hilfeleistungen handeln kann und nicht um die Bereitstellung von Arbeitskräften z. B. für Haus und Gartenarbeiten, die normalerweise von Handwerkern oder Dienstleistungsunternehmen übernommen werden.

Laden Sie hier das Antragsformular herunter